froes
[Ministrant]




24.08.2011
10:16
Abmahnwelle im Auftrag von Pink Floyd Music Ltd.      [6696]
Solltet ihr in irgend einer Form RoIOs und auch Radio-Shows von Pink Floyd zum Kauf anbieten wollen, rate ich dringend davon ab, das über allgemein zugängliche Medien zu tun.

Die Kanzlei Sasse und Partner mit Sitz u.a. in Hamburg mahnt derzeit massiv solche Anbieter ab.
Das kann dann richtig teuer werden.

Dave, man kann nur auf einer Gitarre gleichzeitig spielen!  

Shine On, Frank
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KatzenHai
[Hailand]



26.08.2011
23:12 Uhr
@ lunatic100
Ich glaube das die Hamburger Kanzlei diese Abmahnungen ohne wissen der PF LTD tätigt.
Vollmacht im Original anfordern, dejure.org/gesetze/BGB/174 ... - und ab zur Anwaltskammer, wenn sich rausstellt, dass da was nicht koscher ist.

Oder:  

___________________________________________
The band is just fantastic, that is really what I think. Oh by the way, which one's Pink?
  "Wenn Haie sterben, stirbt das Meer"

habuk
[Bibliothekar]



27.08.2011
17:49 Uhr
Nur mal so zur Info:

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die Pink Floyd Music Ltd. vor. Gegenstand der Abmahnung sind sogenannte Bootlegs. Hierbei handelt es sich um nicht lizenzierte Live Aufnahmen der Künstler Pink Floyd, die als Bootleg  über die Handelsplattform eBay gehandelt wurden.

In diesem Fall mahnen die Rechtsanwälte Sasse und Partner das eBay Angebot eines 3-CD-Tonträgers “Behind the Wall” der Gruppe Pink Floyd  ab.

Bei diesem Tonträger handelt es sich um ein sogenanntes “Bootleg”. Dies ist in der Regel ein nicht lizenzierter Live Mitschnitt eines Konzertes.

Es werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

Auskunft
Herausgabe
Schadensersatz
Rechtsanwaltskosten
Ferner wird die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung gefordert. Diese beinhaltet eine Schuldanerkenntnis.

Als Gegenstandswert wird ein Wert in Höhe von 10.000 € angeben. Dies führt zu Rechtsanwaltskosten iHv 651,80 € netto.

Die Rechtsprechung zur Höhe der Rechtsanwaltskosten ist hier nicht einheitlich. Das AG Donaueschingen, (Urteil vom 23. 11. 1999 – 13 Cs 33 Js 8253/98 AK 112/99) ist  einem vergleichbaren Fall zu einer Strafbarkeit der Handelnden gelangt.

Zivilrechtlich ist auf die Entscheidung des AG Hamburg, (Urteil vom 14.7.2009 – 36a C 149/09) hinzuweisen. Das Amtsgericht ist hierbei davon ausgegangen, dass es sich bei einer Abmahnung hinsichtlich sog. Bootlegs in der Regel um einen einfach gelagerten Fall handelt, bei dem der Ersatzanspruch auf [euro ] 100,– gedeckelt ist.

Das Landgericht Hamburg hat hingegen entschieden, dass keine unerhebliche Rechtsverletzung i.S. des § 97 a UrhG vorliegt, wenn durch die Angabe „Bootleg” im Angebotstext  aktiv darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen nicht autorisierten Livemitschnitt handelt (LG Hamburg, Urteil vom 30. 4. 2010 – 308 S 12/09 Bootlegs).

Diese zweifelhafte Begründung sowie die wenige Rechtsprechung zu dem Thema Bootlegs führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit in diesen Fällen.  Betroffenen ist zu raten, die Unterlassungserklärung  nicht ungeprüft zu unterschreiben.
  




Das Gegenteil von Schluss ist der Beginn.

lunatic100
[abbreviator]



27.08.2011
22:50 Uhr
@ habuk

Uns liegt eine weitere Abmahnung  

Wer ist  UNS ???

  Quelle?????

Wie verhält sich eigentlich die Hasndelsplatform ebay dazu , das da illegale Sachen gehandelt

werden???  Müßten die solche Sachen nicht sofort vom Handel ausschließen???

  

rot-weiße Grüße  Werner

Double Bubble
[DeBil-Brownie]



28.08.2011
07:43 Uhr
@ lunatic100
  Quelle?????
Den Link hab ich schon am 27.06. gepostet.

www.anwalt.de/rechtstipps/ ...

Wie verhält sich eigentlich die Hasndelsplatform ebay dazu , das da illegale Sachen gehandelt
werden???  Müßten die solche Sachen nicht sofort vom Handel ausschließen???
Woher soll denn ebay wissen, was legal und was nicht legal ist?
Wenn jemand dort was illegales entdeckt, kann er es ebay melden, dann werden die tätig.


  

ichderduke
[Pater]



28.08.2011
08:39 Uhr
Fragt sich nur, wenn diese Roioanklagen zum Standard werden, wie lange man einen Unterschied zwischen physischen Roio und Download macht?





Double Bubble
[DeBil-Brownie]



28.08.2011
09:19 Uhr
@ ichderduke

Der Unterschied wird nicht zwischen physisch und Download, sondern zwischen kostenlos und Abzocke gemacht.



Boernix
[Forumsbrot]



28.08.2011
10:25 Uhr
@ Double Bubble

Woher soll denn ebay wissen, was legal und was nicht legal ist?


Woher soll das eigentlich Otto Normalverbraucher wissen? Also wenn jemand massig Bootlegs verkauft ist schon klar, kann man von ausgehen. Aber wenn bei nem Haufen CDs mal 1-2 dabei sind und die dann verkauft werden? Eine Arbeitskollegin hat z.B. letztens die Beatles Anthology geschenkt bekommen und wieder verkauft, weil ihr der Inhalt nicht gefallen hat. Die hätte auch die Ultra Rare Trax bekommen können und hätte den Unterschied nicht germerkt, also auch verkauft weil nicht gefallen hat. Als ab und an Musikhörer weiß die nicht mal, was ein Bootleg ist. Meine Mutter wüsste auch nicht, wenn bei den Hinterlassenschaften meines verstorbenen Stiefvaters Bootlegs wären. Ich kenn sogar einen mit über 4000 Tonträgern der auch Bottlegs dabei hat, die er mal kaufte als die auf dem Ramschtisch lagen. Der befasst sich aber auch nicht gerade mit Urheberrecht, snnder sammelt bestimmte Bands und Musikrichtungen.

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Manchmal ist das Leben voller Überraschungen, und zuweilen erweisen sich die Dinge, an die man glaubt, als Lug und Trug.

das Alpaka
[Bibliothekar]



28.08.2011
10:41 Uhr
@ Boernix

Woher soll das eigentlich Otto Normalverbraucher wissen?


Das ist ganz einfach: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."


Double Bubble
[DeBil-Brownie]



28.08.2011
10:43 Uhr
@ Boernix

Damit meine Erbinnen mal keine Schwierigkeiten bekommen, habe ich eine Liste, in der nach
ROLO/ROIO und CD/CDR unterschieden wird. Sie wissen, daß sie nur die Kombination ROLO/CD bei ebay anbieten dürfen.



bantam
[Pater]



28.08.2011
11:08 Uhr
@ das Alpaka

früher gab es aber mal vernünftige Regelungen, wo zwischen Privatleuten und Kaufleuten im Recht unterschieden wurde. Da wurde darauf Rücksicht genommen, dass nicht jeder Mensch alles wissen muss. Durch Druck der Wirtschaft werden Richter und Politik jedoch dazu gedrängt alles und jeden zu verfolgen. Selbst wenn die Politik ein Gesetz macht und Abmahngebühren bei nicht gewerbsmäßigen Verstößen auf 100 Euro begrenzen, definieren die Richter jeden Verstoss als gewerblich (z.B ein Download ist schon gewerblich). Fragen sich die Juristen vielleicht mal warum die Begrenzung drinsteht, müsste dann ja mal einen Tatbestand geben, aber nein jeder kommt mit einer Forderung durch


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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen,
Der muß auch mit jedem Arsch klar kommen

ichderduke
[Pater]



28.08.2011
13:35 Uhr
@ Double Bubble

Also biete ich meine Roio`s gratis mit 20€ Porto, oder dem Roiowert entsprechenden Porto an.




Boernix
[Forumsbrot]



28.08.2011
18:16 Uhr
@ das Alpaka

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Dann aber eigentlich Ebay auch nicht, auch wenn es nicht gemeldet wird. Wie war das noch mal mit der Veramtwortlichkeit der auf Webseiten angebotenen Artikel? Oder gilt das nur für Privatpersonen und nicht für Konzerne?

@ DB: Bei mir sind kaum noch Bootlegs in der Sammlung, wenn meine Erben die zu Heöd machen wollen, dann in Eigenverantwortung

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Manchmal ist das Leben voller Überraschungen, und zuweilen erweisen sich die Dinge, an die man glaubt, als Lug und Trug.
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